Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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Eigentlich hatten sich SPD und CDU/CSU Anfang des Jahres auf die Einführung einer Grundrente geeinigt, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Nun aber mehren sich aus der Union wieder kritische Stimmen, die das Vorhaben infrage stellen. So forderte der Vizefraktionsvorsitzende Carsten Linnemann, die Grundrente wegen der enormen Kosten der Corona-Krisenbewältigung einstweilen nicht weiterzuverfolgen. Dem ursprünglichen Zeitplan stehen zudem die technischen Herausforderungen entgegen, denen sich die Deutsche Rentenversicherung bei der Umsetzung gegenübersieht. Wegen der Corona-bedingten Einschränkungen laufen die Arbeiten schleppender als vorgesehen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hält dessen ungeachtet weiter an der Einführung zum kommenden Jahresbeginn fest, bringt aber eine rückwirkende Auszahlung im Jahresverlauf ins Gespräch. Laut einem Direktoriumsmitglied der Rentenversicherung könnten die voraussichtlich rund 1,3 Millionen Anspruchsberechtigten im Juli 2021 mit ersten Überweisungen rechnen, „bei ungünstigeren Rahmenbedingungen im Laufe des dritten Quartals“. Die Grundrente soll die Altersbezüge von Geringverdienern aufbessern, deren Beitragszeiten für Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Pflege sich auf mindestens 33 Jahre summieren.
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Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
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Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).
Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.
Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.
Häufigster Streitpunkt war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung (673).
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Die Unfallgefahr bei der Benutzung von E-Scootern bereitet Verkehrsexperten Sorgen. Zwar sind die Schreckensszenarien, die bei der Einführung hier und da zu vernehmen waren, bisher nicht eingetreten. Doch Notfallmediziner und örtliche Polizeibehörden berichten durchaus von merklich gestiegenen Unfallzahlen – allerdings nur vereinzelt, denn eine Gesamtstatistik gibt es noch nicht. Erst seit diesem Jahr werden die Roller als separate Fahrzeugkategorie erfasst.
Der Verkehrsgerichtstag sprach sich dessen ungeachtet unlängst für eine Fahrerlaubnispflicht aus, da die geltenden Regeln zu selten eingehalten würden. Darüber hinaus fordern die Verkehrsexperten, die E-Scooter zukünftig mit Blinkern auszustatten.
Ein konträres Signal gibt ein großer deutscher Versicherer, der nun nach ersten Praxiserfahrungen seine E-Scooter-Versicherungsprämien senken will. Als Grund nannte er ein geringeres Unfallaufkommen als erwartet. Für über 23-jährige Kunden beträgt die Beitragsminderung satte 42 Prozent. Lediglich unter 17-jährige Scooterfahrer kommen nicht in den Genuss einer Beitragsentlastung, da sie das mit Abstand höchste Unfallrisiko aller Altersgruppen aufwiesen.
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Die Schadenaufwendungen für die Kfz-Haftpflicht sind zwischen 2013 und 2018 um fast 16 Prozent nach oben geschnellt. Das geht aus der „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018“ hervor, die vom Versicherer-Gesamtverband (GDV) und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt wurde. Zwar stieg auch die Zahl der versicherten Fahrzeuge (auf knapp 44,6 Millionen), jedoch nur um 7 Prozent. Noch geringer fiel der Anstieg bei der Zahl der Unfälle aus, die 2018 nur um gut 2 Prozent über dem Wert von 2013 lag, nämlich bei 2,76 Millionen. Die Kosten pro Schadensfall steigen also. Im Ergebnis mussten die Versicherer 2018 rund 9,92 Milliarden Euro für die Schadensregulierung aufwenden.
In der Statistik wird zwischen den drei Tarifgruppen N (normal versichert), B (öffentlicher Dienst/Beamte) und A (Landwirtschaft) unterschieden. Landwirte scheinen die vorsichtigsten Fahrer zu sein, denn pro 1.000 Fahrzeuge verursachen sie 47 Unfälle. In der Gruppe N, der rund drei Viertel aller Pkw zugehören, sind es 63 Unfälle pro 1.000 Fahrzeuge. Die niedrigste durchschnittliche Schadenshöhe ist dagegen mit 3.354 Euro bei Beamten zu verzeichnen, während die Landwirte mit 4.299 Euro auf den höchsten Wert kommen (N: 3.647 Euro).
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Oftmals sind Zugfahrzeug und Anhänger bei verschiedenen Anbietern versichert. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2010 gilt dann bei einem Unfall, dass die Schadenssumme hälftig zwischen beiden Versicherern aufgeteilt wird. Das führte und führt zu Mehraufwand, da jeder Schaden von zwei Versicherern bearbeitet werden muss. Im Endeffekt besteht teilweise eine „Doppelversicherung“ – und diese bedeutet für die Versicherungsnehmer in vielen Fällen unnötig hohe Beiträge. So verweist der Verband der Automobilindustrie auf Flottenunternehmen mit Tausenden Fahrzeugen, deren Versicherungsschutz um Millionen Euro teurer sei als nötig.
Spediteure ebenso wie Besitzer von Wohnwagen oder Bootsanhängern können aber offenbar bald aufatmen, denn ihr Haftpflichtschutz könnte sich verbilligen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht möchte eine Neuregelung durchsetzen, der zufolge nach einem Unfall nur der Versicherer des Zugfahrzeugs zuständig sein soll. Damit würde der Verwaltungsaufwand deutlich abnehmen. Inwieweit dies – und nicht zuletzt auch eine veränderte Risikosituation für die jeweiligen Versicherer – zu einer Prämiensenkung führt, bleibt einstweilen abzuwarten.
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