Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.
Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.
Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent.
Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht.
Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße. In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.
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Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale Naturgefahrenbilanz vorgelegt. Sie zeigt, dass sich die 2,6 Milliarden Euro, die deutsche Versicherer 2018 wegen Unwetterschäden (Personenschäden ausgenommen) zahlen mussten, sehr ungleich auf die Bundesländer verteilen.
Mit 910 Millionen Euro entfällt der weitaus größte Teil auf NRW. Danach folgen Baden-Württemberg mit 260 Millionen und Bayern mit 252 Millionen Euro. In diese Summen flossen sturm-, hagel- und starkregenbedingte Schäden an Häusern und Hausrat sowie bei Gewerbebetrieben und in der Industrie ein.
Tröstlich für die Nordrhein-Westfalen: Mit 99 Prozent ist die Versicherungsdichte bei Sturm/Hagel an Rhein und Ruhr deutlich überdurchschnittlich. Gegen Elementargefahren (wie Starkregen) haben sich in NRW dagegen nur 43 Prozent abgesichert, was dem Bundesschnitt entspricht. Den besten Versicherungsschutz genießen die Baden-Württemberger, von denen sich 94 Prozent gegen finanzielle Schäden durch Elementargefahren gewappnet haben. Die Quote für Sturm/Hagel liegt sogar bei 100 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 94 Prozent.
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Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
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