Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Eine private Pflegeversicherung schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall.
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An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
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Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorientiertes Volk mit dementsprechend ausgeprägter Affinität zu Versicherungen. Wie der „Verbraucherstichprobe 2018“ des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, trifft das allerdings nur bedingt zu. In manchen Bereichen hat sich nur eine Minderheit jener Deutschen abgesichert, für die es sinnvoll wäre.
Gut sieht es im Bereich Privathaftpflicht aus: 83 Prozent der Haushalte hierzulande haben einen Regressschutz abgeschlossen, das ist der Spitzenwert unter allen Versicherungen. Dass die übrigen 17 Prozent über genug Vermögen verfügen, um in jedem Haftungsfall aus eigener Tasche bezahlen zu können, darf zwar bezweifelt werden – doch dafür gibt es ja die Forderungsausfalldeckung in Haftpflichtpolicen. Mit 75 Prozent kommt auch die Hausratversicherung auf eine ordentliche Abdeckung.
Andere Zahlen widersprechen dagegen dem Klischee des „überversicherten“ Deutschen. So hat nicht einmal jeder zweite Haushalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nur jeder vierte ist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, obwohl statistisch rund jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgeben muss. Eine Risikolebenpolice, mit der man Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichert, findet sich lediglich in 17 Prozent der Haushalte.
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