Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Die gesetzlichen Krankenkassen ächzen unter Ausgabensteigerungen, vor allem, aber nicht nur infolge der Corona-Pandemie. Diesen Mehrkosten steht ein sinkendes Beitragsaufkommen gegenüber, denn durch Kurzarbeit und Konjunkturschwäche fällt das Gesamteinkommen der Deutschen geringer aus. Erste Marktauswertungen zeigen nun, dass zum Jahresbeginn 31 der 76 frei zugänglichen Kassen ihren Zusatzbeitrag angehoben haben. Bei 42 Anbietern blieb der Satz unverändert, mit einer Absenkung erfreuten zwei Kassen ihre Versicherten.
Die Kostensteigerung – im Maximum beträgt der Aufschlag 0,8 Prozent – betrifft rund 48 Millionen Versicherte. Pünktlich zum Beitragssprung wurde ihnen immerhin auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter vom Gesetzgeber vereinfacht. Je nach Einkommen können damit mehrere Hundert Euro im Jahr eingespart werden.
Weitere Anhebungen des Zusatzbeitrags zeichnen sich bereits ab. So rechnet die Techniker Krankenkasse damit, dass in diesem Jahr ein Loch von mindestens 16 Milliarden Euro in den Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherer klaffen wird.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Zwischen 120 und 150 Millionen Euro Schaden richten durch Frost geplatzte Wasserleitungen in Deutschland alljährlich an, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich berichtete. Das entspricht rund 5 Prozent der Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung.
Ein Großteil der Frostschäden ließe sich mit einfachen Maßnahmen vermeiden – etwa mithilfe der folgenden fünf Tipps:
Außerhalb des Hauses bzw. seiner beheizten Räume verlaufende Wasserleitungen sollten in den Wintermonaten leer gehalten werden.
Auch in selten genutzten Räumen, etwa im Keller oder im Gästezimmer, sollte durchgehend für eine gewisse Grundwärme gesorgt werden, wenn dort wasserführende Leitungen verlaufen.
Auf den sogenannten Frostschutz der Heizkörperregelung allein sollte man sich nicht verlassen, da er nur den Heizkörper selbst und die Leitungen in seiner unmittelbaren Umgebung schützt.
Frei liegende Wasserleitungen sollten in Wärmedämmmaterial „eingepackt“ werden.
Durch undichte Außentüren und Fenster eindringende Zugluft kann zum Gefrieren der Leitungen beitragen, daher sollten derartige Undichtigkeiten behoben werden.
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